Kostenübernahme einer PsychotherapieAls approbierte Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin mit der Fachkunde in Verhaltenstherapie verfüge ich über die Voraussetzungen, eine Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis 21 Jahren durchzuführen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel über Ihre Krankenkasse.Gesetzlich VersicherteBitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Gesundheitskarte bzw. die Gesundheitskarte Ihres Kindes mit. Die Krankenkassen übernehmen ohne Antrag die Kosten für die Psychotherapeutischen Sprechstunden und folgende Probatorische Sitzungen. Diese Termine sind zum Kennenlernen, für eine Diagnostik und eine Diagnosestellung vorgesehen. Sollte eine ambulante Psychotherapie ausreichend und notwendig sein, wird je nach Schweregrad oder Chronifizierung eine Kurzzeittherapie mit 2x12 Stunden zuzüglich 2x3 Bezugsstunden oder eine Langzeittherapie mit bis zu 60 Stunden zuzüglich Bezugsstunden beantragt. Privat Versicherte In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Da die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich sein können, erkundigen Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenversicherung. Selbstzahler Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Jennifer Schütte - Portastraße 105 - 32457 Porta Westfalica - Tel: 0 15 90 / 300 55 63