Kostenübernahme einer PsychotherapieAls approbierte Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutinmit der Fachkunde in Verhaltenstherapie verfügeich über die Voraussetzungen, einePsychotherapie bei Kindern, Jugendlichen undHeranwachsenden bis 21 Jahren durchzuführen.Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel über IhreKrankenkasse.Gesetzlich VersicherteBitte bringen Sie zum Erstgespräch IhreGesundheitskarte bzw. die Gesundheitskarte IhresKindes mit. Die Krankenkassen übernehmen ohneAntrag die Kosten für die PsychotherapeutischenSprechstunden und folgende Probatorische Sitzungen. DieseTermine sind zum Kennenlernen, für eine Diagnostik und eineDiagnosestellung vorgesehen. Sollte eine ambulante Psychotherapieausreichend und notwendig sein, wird je nach Schweregrad oderChronifizierung eine Kurzzeittherapie mit 2x12 Stunden zuzüglich 2x3Bezugsstunden oder eine Langzeittherapie mit bis zu 60 Stundenzuzüglich Bezugsstunden beantragt. Privat Versicherte In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Da die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlichsein können, erkundigen Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei IhrerKrankenversicherung. Selbstzahler Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung fürPsychotherapeuten (GOP).
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Jennifer Schütte - Portastraße 105 - 32457 Porta Westfalica - Tel: 0 15 90 / 300 55 63