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Kostenübernahme einer Psychotherapie Als approbierte Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin  mit der Fachkunde in Verhaltenstherapie verfüge  ich über die Voraussetzungen, eine  Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und  Heranwachsenden bis 21 Jahren durchzuführen.  Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel über Ihre  Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte  Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre  Gesundheitskarte bzw. die Gesundheitskarte Ihres  Kindes mit. Die Krankenkassen übernehmen ohne  Antrag die Kosten für die Psychotherapeutischen  Sprechstunden und folgende Probatorische Sitzungen. Diese  Termine sind zum Kennenlernen, für eine Diagnostik und eine  Diagnosestellung vorgesehen. Sollte eine ambulante Psychotherapie  ausreichend und notwendig sein, wird je nach Schweregrad oder  Chronifizierung eine Kurzzeittherapie mit 2x12 Stunden zuzüglich 2x3  Bezugsstunden oder eine Langzeittherapie mit bis zu 60 Stunden  zuzüglich Bezugsstunden beantragt.   Privat Versicherte In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Da die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich  sein können, erkundigen Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer  Krankenversicherung. Selbstzahler Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für  Psychotherapeuten (GOP).
Primär- und Ersatzkassen   Privatkassen  Beihilfe  und natürlich  Selbstzahler
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
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Jennifer Schütte - Portastraße 105 - 32457 Porta Westfalica - Tel: 0 15 90 / 300 55 63
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